Drucksache - DS-23/0341
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 "Resorthotel am Strand"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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12.09.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Erledigt
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Stadtvertretung
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28.09.2023
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Begründung
Begründung:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung des Rechtsplanes vom 26.08.2021, sodass die Wegeführung mit der geplanten Bebauung der Teilflächen im SO-2a vereinbar wird. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 29.09.2022 gefasst (vgl. DS-22/0275). Der Vorentwurf, der die veränderte Wegeführung verdeutlicht, lag in der Zeit vom 01.11.2022 bis 02.12.2022 öffentlich aus. Parallel dazu fand die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
Nach dem Beschluss über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 am 09.03.2023 (vgl. DS-23/0313) fand die öffentliche Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 02.05.2023 bis 06.06.2023 statt. Innerhalb der Auslegungsfrist gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 beteiligt. Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand 24.01.2023) und der Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Hinweise zum Hochwasserschutz, Informationen zur Hochwassergefährdung (einschließlich Verweis auf entsprechende Internetadressen) und Hinweise zu baulichen Anlagen im Bereich von Wasserstraßen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.
- Die Begründung wurde entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen angepasst.
Der Bebauungsplan ist durch die Stadtvertretung als Satzung zu beschließen.
Hinweis: Der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ geschlossene Städtebauliche Vertrag vom 31.08.2021 gilt auch für die 1. Änderung des Bebauungsplanes fort, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ (Stand 24.01.2023) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: berücksichtigt/teilweise berücksichtigt/nicht berücksichtigt werden die Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 1 zur Drucksache.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184), beschließt die Stadtvertretung Ueckermünde den Bebauungsplan Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ für das Gebiet am Weg Zum Strand in Ueckermünde zwischen Lagunenstadt und Strandbad, umgrenzt
im Nordosten: durch den Wirtschaftsweg, den Strandpark und das Strandbad (Flurstück 2/11)
im Südosten: durch den Weg Zum Strand, den Eingang zum Strand, den Strandparkplatz und die Haffstraße (Flurstücke 87, 2/11, 4/1 und 39/10)
im Südwesten: durch die Lagunenstadt, den Weg Zum Strand und eine Grünlandfläche (Flurstücke 97/1, 96/1, 93/1, 92/1, 87 und 57/1) und
im Nordwesten: durch einen Weg an der Uecker und einen Gehölzstreifen (Flurstück 2/11)
(Die Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 15.),
gelegen auf den Flurstücken 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/9, 3/10, 87 tlw., 4/1 tlw., 39/10 tlw. und 57/1 tlw., der Flur 15, Gemarkung Ueckermünde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Der in Kraft getretene Bebauungsplan soll ergänzend in das Internet eingestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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417,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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296,5 kB
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