Drucksache - DS-23/0342

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“ soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die hohe Nachfrage an Caravanstellplätzen besser bedienen zu können. Der Caravanstellplatz soll im Nordwesten und Süden auf Mischgebietsflächen erweitert werden. Dazu ist das Mischgebiet in ein Sondergebiet Caravanstellplatz umzuwandeln, sodass die Errichtung zusätzlicher Stellplätze zulässig wird.

Dazu fasste die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.09.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“ (vgl. DS-22/0264). Der Aufstellungsbeschluss wurde beim Amt für Raumordnung und Landesplanung mit Schreiben vom 07.06.2023 angezeigt. Die landesplanerische Stellungnahme wurde mit Schreiben vom 07.06.2023 angefordert und steht noch aus.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 01.11.2022 bis 15.11.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“r das Gebiet östlich der Altstadt, südlich der Ueckerstraße und nordöstlich der Uecker, umgrenzt

 

im Nordosten: durch die Ueckerstraße und die Bebauung des Wohn- und Geschäftshauses Ueckerstraße 127 (Flurstück 5/4, 6/3 und 12/6)

im Südosten: durch die Bebauung des Wohn- und Geschäftshauses Ueckerstraße 127 und Freiflächen der Wohnbebauung Ueckerstraße 129 (Flurstücke6/3 und 7/4)

im Südwesten: durch den Ueckerdeich (Flurstücke 5/2 und 6/2) und

im Nordwesten: durch ein unbebautes Grundstück (Flurstück 4/1)

(Die Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 4.),

 

gelegen auf den Flurstücken 5/3 und 6/3 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Ueckermünde, und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlagen 2 und 3).

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB über einen Monat öffentlich ausgelegt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über das Bau- und Planungsportal M-V1 zugänglich zu machen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 2 BauGB parallel beteiligt.
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Anlagen

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