Drucksache - DS-24/0377-2

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Nach § 45 der Kommunalverfassung M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Lt. § 46 Kommunalverfassung M-V ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. § 47 Kommunalverfassung M-V schreibt vor, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden muss.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 17.010.600 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 19.770.800 Euro festgesetzt. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt

-256.400 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen beträgt 15.882.600 Euro und der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschließlich der Auszahlung für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 17.704.800 Euro. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt -1.822.200 Euro.

 

Dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 7.547.300 Euro stehen dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 13.453.200 Euro gegenüber. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -5.905.900 Euro.

 

Kredite r Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden in Höhe von 5.905.900 EUR veranschlagt.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.536.900 Euro festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 7.766.600 Euro.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 79,05 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 300 v. H.

Grundsteuer B für die Grundstücke auf 380 v. H.

Gewerbesteuer auf 400 v. H.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die vorliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

 

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Anlagen

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