Drucksache - DS-24/0017-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Fraktion
Streichung der Bedingungen im Kaufvertrag für das Hotelgrundstück am Strand, die zu seiner schwebenden Unwirksamkeit führen und dem Käufer ständige Verzögerungen ermöglichen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- AfD
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.08.2024
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Begründung
Begründung:
Seit mehreren Jahren verzögert der Käufer die Umsetzung des Vertrages. Es ist davon auszugehen, dass die SRU Ueckermünde GmbH & Co. KG kein aufrichtiges Interesse an der Umsetzung hat. Ein neuerliches Versprechen, jetzt einen Betreiber gefunden zu haben, kann kaum überzeugen, da der Stadt bereits mehrere Betreiber vorgestellt wurden, die dann wieder abgesprungen sind. Jetzt erklärt das Unternehmen, auch den Bau nicht selbst, sondern durch eine Drittfirma vornehmen lassen zu wollen. Weiterhin entspricht eine angeblich gewollte Verkleinerung der Bettenanzahl von ca. 400 Betten auf 80 Betten nicht im Ansatz mehr der ursprünglichen Planung. Es ist in Frage zu stellen, ob der Bebauungsplan derartige Änderungen überhaupt hergibt. Insgesamt ist das Verhalten des angeblichen Investors als unglaubwürdig anzusehen. Sollte die Firma ein ehrliches Interesse an der Umsetzung dieses Projektes haben, so müsste es in ihrem eigenen Interesse sein, den Bürgermeister und die Bürger dieser Stadt davon zu überzeugen. Zur Zeit bindet der Vertrag die Verpflichtung zur Zahlung an den positiven Bescheid über Fördermittel. Fördermittel sind aber bis heute noch nicht einmal beantragt worden, da noch kein Bauantrag gestellt wurde. Da wir als Stadt keinerlei Einfluss auf den Fördermittelbescheid haben, kann der Käufer die Zahlung des Kaufpreises immer weiter hinausziehen.
Mit diesem Kaufvertrag hat sich die Stadt in die launischen Hände des Investors begeben. Das Grundstück, unser sog. „Sahnestück“ kann ewig durch diesen angeblichen Investor belegt sein und wir haben keine Möglichkeit es anderweitig zu veräußern oder kreativ zu nutzen. Sollte also die Firma jetzt wirklich bauen wollen, so muss der Kaufvertrag derart geändert werden, dass diese Absicht auch erkennbar ist und der Kaufpreis innerhalb einer vernünftigen, naheliegenden Frist fließt.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertreter mögen beschließen, dass der Bürgermeister den mit der SRU Ueckermünde GmbH & Co. KG geschlossenen Kaufvertrag dahingehend ändern lässt, dass die aufschiebende Bedingung, welche zur schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages führt, aus dem Kaufvertrag gestrichen wird. Weiterhin ist §3 Absatz 2 zu streichen. Wir stellen gleichzeitig den Antrag, dass die Stadtvertreter in die Vorbereitung der Änderungen einbezogen werden und ein entsprechender Unterausschuss gegründet wird, der dieVorgänge um die Veräußerung des Grundstückes untersuchen wird und Optionen erarbeitet, die Stadt aus dieser mißlichen Vertragssituation herauszuführen.
