Drucksache - DS-24/0029

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Grundstück Belliner Straße 33 in 17373 Ueckermünde

Gemarkung Ueckermünde, Flur 2, Teilfläche aus dem Flurstück 236/31

Das Grundstück ist unvermessen und hat eine Größe von ca. 1.300 m². Straßenbegleitend verfügt die Teilfläche über eine Breite von ca. 20 m und ist im Mittel ca. 70 m tief.

 

Planungsrechtliche Beurteilung:

Die gegenständliche Teilfläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Zusätzlich ist die betreffende Fläche als Bodendenkmal ausgewiesen (Eingriff nur nach Genehmigung). Der straßenbegleitende Bereich der Teilfläche wird planungsrechtlich als Innenbereich gemäß § 34 BauGB beurteilt. Der rückwärtige Grundstücksteil wird hingegen als Außenbereich gemäß § 35 BauGB angesehen.

 

Interessenbekundung:

Die Nachfrage nach Baugrundstücken in Ueckermünde kann nicht mehr vollumfänglich bedient werden, da nicht ausreichend städtische Flächen zur Verfügung stehen. Um alle Interessenten für dieses Grundstück gleich zu behandeln, soll mittels eines Interessentenbekundungsverfahrens möglichst ein geeigneter Käufer für dieses Grundstück gefunden werden.

 

Ermittlung Kaufpreis:

Grundlage zur Ermittlung des Kaufpreises bildet die fachliche Stellungnahme des Gutachterausschusses (62.7G-2024-7-0189) vom 26.07.2024. Der Bodenrichtwert mit Stichtag 01.01.2024 beträgt 60 Euro/m². Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten lässt sich für den Baulandflächenanteil von ca. 800 m² ein marktgerechter Bodenwert in einer Spanne von 60 Euro/m² (anliegender Bodenrichtwert (BRW)) bis 72 Euro/m² (marktangepasster BRW) schätzen. Verwaltungsintern wurde hierfür ein Kaufpreis von 80 Euro/m² in Ansatz gebracht. In den Vorjahren gab es bereits Anfragen zum Erwerb dieser Fläche. So lag im Jahr 2019 eine Anfrage für die Errichtung eines Hauses mit einer Physiotherapie und Mietwohnungen vor. In diesem Zusammenhang war der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.02.2019 in die Kaufpreisfindung eingebunden. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Verkauf der gesamten Fläche als Bauland zu einem Preis von 80 Euro/m² abgestimmt.

 

Unter Berücksichtigung der Wertverhältnisse für Gartenland bzw. werdendem Bauland, empfiehlt sich im Bewertungsfall für die Bodenwertermittlung für den rückwärtigen Grundstücksteil ein Ansatz von ca. 40 % vom anliegenden Bodenwert für Bauland und somit 24 Euro/m². Dieser Einschätzung des Gutachterausschusses kann gefolgt werden.

 

Bodenwert Gesamtgrundstück

Entsprechend der Bodenwertableitungen für die beiden Teilbereiche lässt sich für das Gesamtgrundstück folgender unbelasteter Bodenwert ableiten.

 

 

Bodenwert aus BRW

ca. 800 m² (Bauland)

x 80 Euro/m² = 64.000 Euro

ca. 500 m² (Garten/Bauerwartung)

x 24 Euro/m² = 12.000 Euro

unbelasteter Bodenwert

76.000 Euro

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Anlagevermögen ist das Flurstück 236/31 der Flur 2 mit einem Wert von 2,31 Euro/m² erfasst.

 

Auf Grund der vorstehenden Erläuterungen möge die Stadtvertretung beschließen, dass die Verwaltung eine Interessenbekundung für das in Rede stehende Grundstück öffentlich ausschreibt und das Ergebnis dann zur Beschlussfassung vorlegt.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Stadt Seebad Ueckermünde schreibt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 236/31 der Flur 2 in der Gemarkung Ueckermünde über ein Interessenbekundungsverfahren wie folgt öffentlich aus.

 

Variante A.

Das Mindestgebot beträgt 76.000 Euro/m². Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

 

Variante B.

Das Mindestgebot beträgt 76.000 Euro/m². Neben dem gebotenen Preis ist auch die geplante Nutzung des Grundstücks Kriterium für die Zuschlagserteilung.

 

  1. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Durchführung des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens mit gesondertem Beschluss.
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Anlagen

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