Drucksache - DS-24/0033
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Geplant
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr
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Vorberatung
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20.11.2024
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Begründung
Begründung:
Gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der aktuellen Fassung haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Nach § 24 Absatz 2 BrSchG erhalten die Wehrführungen sowie deren Stellvertretungen eine Aufwandsentschädigung. Weitere mit besonderen Aufgaben betraute Personen können ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Nähere regelt die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) in der aktuellen Fassung. Seit dem 01.01.2024 gelten nach der FwEntschVO M-V neue Höchstsätze für Wehrführungen sowie deren Stellvertretungen (§ 2) und für Personen mit besonderen Aufgaben (§ 5). Daher ist es angezeigt, die letztmalig mit Beschluss der Stadtvertretung vom 03.03.2022 nach den §§ 4 und 5 FwEntschVO M-V festgesetzte Höhe der Entschädigungen für die Verantwortlichen den Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde anzupassen (vgl. DS-22/0288).
In der nachfolgenden Übersicht sind die monatlichen Pauschalbeträge in Euro vergleichsweise dargestellt.
Funktion/besondere Aufgabe | bisher laut Beschluss vom 03.03.2024 | Vorschlag | Höchstsatz gemäß §§ 2, 5 FwEntschVO M-V |
Gemeindewehrführer | 200,00 | 400,00 | 400,00 |
stellv. Gemeindewehrführer | 100,00 | 200,00 | 200,00 |
Ortswehrführer Ueckermünde | 140,00 | 200,00 | 200,00 |
stellv. Ortswehrführer Ueckermünde | 70,00 | 100,00 | 100,00 |
Ortswehrführer Bellin | 140,00 | 200,00 | 200,00 |
stellv. Ortswehrführer Bellin | 70,00 | 100,00 | 100,00 |
Gerätewart Ortswehr Ueckermünde | 70,00 | 70,00 | 100,00 |
Gerätewart Ortswehr Bellin | 50,00 | 70,00 | 100,00 |
Verantwortlicher Einsatzfahrzeug | 30,00 | 40,00 |
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Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde | 70,00 | 125,00 | 125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde | 35,00 | 62,50 | 62,50 |
Jugendfeuerwehrwart Bellin | 70,00 | 125,00 | 125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Bellin | 35,00 | 62,50 | 62,50 |
Bekleidungswart | 50,00 | 70,00 |
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Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Ueckermünde | 15,00 | 15,00 |
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Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Bellin | 10,00 | 15,00 |
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Ausbilderinnen/Ausbilder je Ausbildung | 10,00 | 15,00 |
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Der Vorschlag berücksichtigt die Einhaltung und Gewährung der Höchstsätze für die Wehrführung und die Stellvertretungen sowie die Funktion Jugendfeuerwehrwart und Stellvertretung. Da bei der Stadt Seebad Ueckermünde seit September 2024 ein hauptamtlicher Gerätewart beschäftigt wird, ist es Sicht der Verwaltung angezeigt, für die ehrenamtlich tätigen Gerätewarte und deren Stellvertretungen in Ueckermünde und Bellin nicht den Höchstsatz zu zahlen. Für die übrigen benannten sogenannten Personen mit besonderen Aufgaben sind keine Höchstsätze geregelt, diese Aufwandsentschädigungen müssen jedoch angemessen sein.
Bei der Bemessung der Aufwandsentschädigungen sind insbesondere die Kriterien des § 4 Absatz 2 FwEntschVO M-V zu berücksichtigen, z.B. Gebietsgröße, Einwohnerzahl und ein- satztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches. Laut Brandschutzbedarfsplanung ist die Ortsfeuerwehr Ueckermünde als Schwerpunktfeuerwehr eingestuft, die Ortsfeuerwehr Bellin ist hiernach eine Feuerwehr mit Grundausstattung. In der Brandschutzbedarfsplanung wurden Gefährdungsstufen für die Stadt Seebad Ueckermünde auf Grund der Lage (Wald, Wasser) und angesiedelter Betriebe (z.B. MAT, AMEOS) wie folgt festgesetzt:
Brandbekämpfung Gefährdungsklasse Br 3 (von 4)
Technische Hilfeleistung Gefährdungsklasse TH 3 (von 4)
Gefahrstoffeinsatz (CBRN) Gefährdungsklasse CBRN 2 (von 3)
Wassernotfall Gefährdungsklasse W 3 (von 3)
(vgl. Brandschutzbedarfsplanung vom 06.12.2018, Seiten 45 ff)
Zudem sind die Anforderungen an den Umgang mit der Einsatztechnik stetig gestiegen. Insbesondere die Verantwortung bei der Pflege und Wartung von Einsatzfahrzeugen stellt besondere Herausforderungen dar. Zunehmende Bedeutung erfuhren in den vergangenen Jahren auch Personen mit besonderen Aufgaben, mithin Ausbilder, Bekleidungswart und Hygiene-/Sicherheitsbeauftragte, die bis Mai 2022 gar keine Entschädigung erhielten.
Nach alledem wird aus Sicht der Verwaltung eingeschätzt, dass die oben vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen bezogen auf die zu erfüllenden Aufgaben der Ueckermünder Kameradinnen und Kameraden ihrem Grund und ihrer Höhe nach angemessen sind.
Für die Festlegung der Aufwandsentschädigungen genügt ein Beschluss der Stadtvertretung, es besteht kein Satzungserfordernis. Beibehalten werden sollte die bisherige Regelung zur Aufwandsentschädigung bei der Ausübung von Doppelfunktionen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertretung setzt gemäß den §§ 4 und 5 FwEntschVO M-V für die Funktionsträger und mit besonderen Aufgaben betrauten Personen der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde ab dem 01.01.2025 folgende monatlichen Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigungen fest:
Funktion/besondere Aufgabe | Aufwandsentschädigung in Euro |
Gemeindewehrführer | 400,00 |
stellv. Gemeindewehrführer | 200,00 |
Ortswehrführer Ueckermünde | 200,00 |
stellv. Ortswehrführer Ueckermünde | 100,00 |
Ortswehrführer Bellin | 200,00 |
stellv. Ortswehrführer Bellin | 100,00 |
Gerätewart Ortswehr Ueckermünde | 70,00 |
Gerätewart Ortswehr Bellin | 70,00 |
Verantwortlicher Einsatzfahrzeug | 40,00 |
Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde | 125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde | 62,50 |
Jugendfeuerwehrwart Bellin | 125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Bellin | 62,50 |
Bekleidungswart | 70,00 |
Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Ueckermünde | 15,00 |
Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Bellin | 15,00 |
Ausbilderinnen/Ausbilder je Ausbildung | 15,00 |
Inhaber von Doppelfunktionen erhalten als Maximalwert den Entschädigungssatz der einen Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die Zweitfunktion. Als erste Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen, die sich bei Festlegung der neuen Aufwandsentschädigungen ergeben, sind in der Anlage dargestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2025 und Folgejahre können im Produktkonto 12600.501900 bzw. 12600.701900/im Deckungskreis 5001 bzw. 7001 vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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