Drucksache - DS-24/0033

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der aktuellen Fassung haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Nach § 24 Absatz 2 BrSchG erhalten die Wehrführungen sowie deren Stellvertretungen eine Aufwandsentschädigung. Weitere mit besonderen Aufgaben betraute Personen können ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Nähere regelt die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) in der aktuellen Fassung. Seit dem 01.01.2024 gelten nach der FwEntschVO M-V neue chstsätze für Wehrführungen sowie deren Stellvertretungen (§ 2) und für Personen mit besonderen Aufgaben (§ 5). Daher ist es angezeigt, die letztmalig mit Beschluss der Stadtvertretung vom 03.03.2022 nach den §§ 4 und 5 FwEntschVO M-V festgesetzte Höhe der Entschädigungen r die Verantwortlichen den Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde anzupassen (vgl. DS-22/0288).

In der nachfolgenden Übersicht sind die monatlichen Pauschalbeträge in Euro vergleichsweise dargestellt.

 

Funktion/besondere Aufgabe

bisher laut Beschluss vom 03.03.2024

Vorschlag

chstsatz gemäß §§ 2, 5 FwEntschVO M-V

Gemeindewehrführer

200,00

400,00

400,00

stellv. Gemeindewehrführer

100,00

200,00

200,00

Ortswehrführer Ueckermünde

140,00

200,00

200,00

stellv. Ortswehrführer Ueckermünde

70,00

100,00

100,00

Ortswehrführer Bellin

140,00

200,00

200,00

stellv. Ortswehrführer Bellin

70,00

100,00

100,00

Gerätewart Ortswehr Ueckermünde

70,00

70,00

100,00

Gerätewart Ortswehr Bellin

50,00

70,00

100,00

Verantwortlicher Einsatzfahrzeug

30,00

40,00

 

Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde

70,00

125,00

125,00

stellv. Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde

35,00

62,50

62,50

Jugendfeuerwehrwart Bellin

70,00

125,00

125,00

stellv. Jugendfeuerwehrwart Bellin

35,00

62,50

62,50

Bekleidungswart

50,00

70,00

 

Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Ueckermünde

15,00

15,00

 

Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Bellin

10,00

15,00

 

Ausbilderinnen/Ausbilder je Ausbildung

10,00

15,00

 

 

Der Vorschlag berücksichtigt die Einhaltung und Gewährung der Höchstsätze für die Wehrführung und die Stellvertretungen sowie die Funktion Jugendfeuerwehrwart und Stellvertretung. Da bei der Stadt Seebad Ueckermünde seit September 2024 ein hauptamtlicher Gerätewart beschäftigt wird, ist es Sicht der Verwaltung angezeigt, für die ehrenamtlich tätigen Gerätewarte und deren Stellvertretungen in Ueckermünde und Bellin nicht den Höchstsatz zu zahlen. r die übrigen benannten sogenannten Personen mit besonderen Aufgaben sind keine Höchstsätze geregelt, diese Aufwandsentschädigungen müssen jedoch angemessen sein.

 

Bei der Bemessung der Aufwandsentschädigungen sind insbesondere die Kriterien des § 4 Absatz 2 FwEntschVO M-V zu berücksichtigen, z.B. Gebietsgröße, Einwohnerzahl und ein- satztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches. Laut Brandschutzbedarfsplanung ist die Ortsfeuerwehr Ueckermünde als Schwerpunktfeuerwehr eingestuft, die Ortsfeuerwehr Bellin ist hiernach eine Feuerwehr mit Grundausstattung. In der Brandschutzbedarfsplanung wurden Gefährdungsstufen für die Stadt Seebad Ueckermünde auf Grund der Lage (Wald, Wasser) und angesiedelter Betriebe (z.B. MAT, AMEOS) wie folgt festgesetzt:

 

Brandbekämpfung  Gefährdungsklasse Br 3 (von 4)

Technische Hilfeleistung Gefährdungsklasse TH 3 (von 4)

Gefahrstoffeinsatz (CBRN) Gefährdungsklasse CBRN 2 (von 3)

Wassernotfall   Gefährdungsklasse W 3 (von 3)

 

(vgl. Brandschutzbedarfsplanung vom 06.12.2018, Seiten 45 ff)

 

Zudem sind die Anforderungen an den Umgang mit der Einsatztechnik stetig gestiegen. Insbesondere die Verantwortung bei der Pflege und Wartung von Einsatzfahrzeugen stellt besondere Herausforderungen dar. Zunehmende Bedeutung erfuhren in den vergangenen Jahren auch Personen mit besonderen Aufgaben, mithin Ausbilder, Bekleidungswart und Hygiene-/Sicherheitsbeauftragte, die bis Mai 2022 gar keine Entschädigung erhielten.

 

Nach alledem wird aus Sicht der Verwaltung eingeschätzt, dass die oben vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen bezogen auf die zu erfüllenden Aufgaben der Ueckermünder Kameradinnen und Kameraden ihrem Grund und ihrer Höhe nach angemessen sind.

 

r die Festlegung der Aufwandsentschädigungen genügt ein Beschluss der Stadtvertretung, es besteht kein Satzungserfordernis. Beibehalten werden sollte die bisherige Regelung zur Aufwandsentschädigung bei der Ausübung von Doppelfunktionen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung setzt gemäß den §§ 4 und 5 FwEntschVO M-V für die Funktionsträger und mit besonderen Aufgaben betrauten Personen der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde ab dem 01.01.2025 folgende monatlichen Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigungen fest:

 

Funktion/besondere Aufgabe

Aufwandsentschädigung in Euro

Gemeindewehrführer

400,00

stellv. Gemeindewehrführer

200,00

Ortswehrführer Ueckermünde

200,00

stellv. Ortswehrführer Ueckermünde

100,00

Ortswehrführer Bellin

200,00

stellv. Ortswehrführer Bellin

100,00

Gerätewart Ortswehr Ueckermünde

70,00

Gerätewart Ortswehr Bellin

70,00

Verantwortlicher Einsatzfahrzeug

40,00

Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde

125,00

stellv. Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde

62,50

Jugendfeuerwehrwart Bellin

125,00

stellv. Jugendfeuerwehrwart Bellin

62,50

Bekleidungswart

70,00

Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Ueckermünde

15,00

Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Bellin

15,00

Ausbilderinnen/Ausbilder je Ausbildung

15,00

 

Inhaber von Doppelfunktionen erhalten als Maximalwert den Entschädigungssatz der einen Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die Zweitfunktion. Als erste Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen, die sich bei Festlegung der neuen Aufwandsentschädigungen ergeben, sind in der Anlage dargestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2025 und Folgejahre nnen im Produktkonto 12600.501900 bzw. 12600.701900/im Deckungskreis 5001 bzw. 7001 vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

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