Drucksache - DS-24/0039
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 für das Städtebauliche Sondervermögen "Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde Ost" der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Begründung
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde Ost“ der Stadt Seebad Ueckermünde zum 31. Dezember 2023 gemäß Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfberichte inkl. des Prüfungsvermerks und des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks sind Bestandteile der Unterlagen zum Jahresabschluss.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
- Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beträgt | 1.225.914,70 Euro. |
- Das Jahresergebnis 2023 beträgt | 0,00 Euro. |
Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 GemHVO-Doppik wurde der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht.
- Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von | 433.707,32Euro. |
- Der kumulierte Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember 2023 beträgt |
76.792,72 Euro. |
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 GemHVO-Doppik wurde in der Finanzrechnung erreicht.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens „Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde Ost“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 20. November 2024 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 für das Städtebauliche Sondervermögen „Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde Ost“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 20. November 2024 durch die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde festgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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362,4 kB
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