Drucksache - DS-25/0073
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren „Stromlieferungsverträge Stadt Seebad Ueckermünde 2026 bis 2028“, Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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11.06.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.06.2025
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Begründung
Der bestehende Stromlieferungsvertrag mit dem Versorger E.ON läuft zum 31.12.2025 aus. Ein erstes Angebot des Versorgers für den Abschluss eines Vertrages für die Jahre 2026 bis 2028 ist der Stadt im Mai zugegangen. Der angebotene Arbeitspreis netto lag bei 10,353 Cent/kWh (Preis ohne Umlagen und Abgaben). Bisher zahlt die Stadt Seebad Ueckermünde laut Vertrag 14,759 Cent/kWh (Preis ohne Umlagen und Abgaben). Die Preisentwicklung ist eher als positiv einzuschätzen.
Die Angebote der Versorger unterliegen erfahrungsgemäß einer sehr kurzen Bindefrist (wenige Stunden bis maximal 2 Tage). Die Annahme eines solchen Angebotes wäre nur möglich, wenn die Entscheidungskompetenz auf den Bürgermeister übertragen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stromlieferungsverträge für die städtischen Verbrauchsstellen für die Jahre 2026 bis 2028 auszuschreiben.
Die geschätzten Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitspreises bei einem anzunehmenden Jahresverbrauch für zurzeit 73 städtische Verbrauchsstellen inklusive Straßenbeleuchtung von rund 504.600 kWh auf jährlich 141.000 Euro netto, mithin betragen die geschätzten Kosten für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren rund 423.000 Euro netto.
Gemäß des EU-Vergaberechtes sind unter Beachtung des Schwellenwertes 2024/2025 (Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 221.000 Euro) die Lieferleistungen europaweit auszuschreiben. Die Lieferleistungen werden in zwei Lose (Los 1 Straßenbeleuchtung der Stadt Seebad Ueckermünde, Los 2 Annahmestellen der Stadt Seebad Ueckermünde) aufgeteilt und gemäß § 15 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in der aktuellen Fassung als offenes Verfahren ausgeschrieben. Mit diesem Ausschreibungsverfahren wird der größtmögliche Bieterkreis erreicht. Unter Einhaltung der gesetzlichen Ausschreibungsfristen können die Stromlieferungsverträge rechtzeitig vor Ablauf des derzeitigen Vertrages am 31.12.2025 abgeschlossen werden.
Gemäß § 5 Absatz 5 b) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde beschließt der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art von Ausschreibungen nach VgV/VOB/UVgO ab einen bestimmten Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen von 25.001 Euro bis 250.000 Euro. Wegen der oben dargestellten geschätzten Kosten/Jahr ist im vorliegenden Fall die Stadtvertretung entscheidungszuständig.
Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Geschäften für Dritte oder wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte von 25.001 bis 50.000 Euro. Der Wert der abzuschließenden Stromlieferungsverträge übersteigt die genannte Wertgrenze. Somit obliegt die Entscheidung über den Abschluss der Verträge der Stadtvertretung.
Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens soll dem Bürgermeister jedoch zugleich die Ermächtigung erteilt werden, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VgV zu erteilen und die entsprechenden Stromlieferungsverträge abzuschließen.
