Drucksache - DS-25/0120
Grunddaten
- Betreff:
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4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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18.11.2025
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.11.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.12.2025
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Begründung
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde wurde am 26.11.2019 durch die Stadtvertretung beschlossen. Für die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde erfolgte die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 02.12.2021. Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde wurde schließlich am 29.06.2023 durch die Stadtvertretung verabschiedet (vgl. DS-23/0326).
Die steigenden Energiepreise (Energieumlage etc.) für den Betrieb der Pumpen in den Schöpfwerken und konjunkturell bedingte Preisanstiege bei baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und Wartungsverträgen der Schöpfwerke führten zu einem nicht unerheblichen Anstieg der Schöpfwerksgebühren. Dringend erforderliche Investitions- und Unterhaltungsarbeiten an den Elektroanlagen und vermehrte Pumpenausfälle sowie Reparaturen an Auslaufbauwerken der Schöpfwerke führen in Verbindung mit den konjunkturellen Baupreisanstiegen ebenso zu starken Kostensteigerungen. Diese spiegeln sich in den Hebesätzen der Schöpfwerke wider. Jedoch konnten große Reparaturen an Pumpen und E-Anlagen 2025 abgeschlossen werden, was zu einer weiteren Senkung der meisten Hebesätze führt. Diese Senkung wird mit der vorliegenden Satzungsänderung an die Bevorteilten weitergegeben. Jedes Schöpfwerk ist hier einzeln zu betrachten und somit variieren die Hebesätze stark von Schöpfwerk zu Schöpfwerk.
Für die Mahd und die Unterhaltung der Deiche und Gräben durch beauftragte Firmen ist ein moderater Preisanstieg zu verzeichnen, der sich bislang durch die beschlossenen Hebesätze decken lässt. Bei der Neuvergabe von Unterhaltungs- und Pflegeleistungen ab 2026 ist infolge der Konjunkturlage von einem weiteren Preisanstieg auszugehen. Weitere zusätzliche Kosten entstehen bei der Unterhaltung von Gräben, Deichen und Schöpfwerken durch die kostenintensive Beseitigung zunehmender Biberschäden. Seit 2024 wird durch den Wasser- und Bodenverband jährlich ein Rohrleistungszuschlag von 15.500 Euro für Reparaturen und Erneuerung von verrohrten Gewässern und Durchlässen im Verbandgebiet erhoben.
Zudem sind tariflich bedingte Lohnanpassungen bei den Angestellten des Wasser- und Bodenverbandes und Erhöhungen der allgemeinen Geschäftskosten zu berücksichtigen.
Der gestiegene Aufwand bei der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung sowie der Schöpfwerks- und Deichbewirtschaftung durch den Wasser- und Bodenverband „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde machen es erforderlich, die Gebührenkalkulation neu zu erstellen.
Für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 weichen die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab. Die Unter- und Überdeckungen wurden in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Es bedarf daher einer entsprechenden Änderung der Satzung.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde einschließlich der zugrundeliegenden Gebührenkalkulation (Anlage 1).
Finanz. Auswirkung
- Anpassung der Beitragsberechnung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde entsprechend der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ vom 30.03.2022, veröffentlicht am 17.05.2022 sowie 3. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ vom 23. März 2025, veröffentlicht am 24. April 2025, Beschluss der Verbandsversammlung vom 19. Februar 2025, Genehmigung der Satzungsänderung vom 12. März 2025, hier insbesondere Änderung der Nutzungsfaktoren sowie Anpassung der Hebesätze Schöpfwerke sowie Rohrleitungszuschläge
- Die jährliche Erhebung durch den Wasser- und Bodenverband für die Unterhaltung von Deichen, Gräben und Schöpfwerken entspricht in etwa 169.500 Euro (74.000 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 95.500 Euro für Gräben). Jährliche Schwankungen sind zu berücksichtigen. In der 1. Satzung zur Änderung betrug diese Erhebung des Wasser- und Bodenverbandes noch gesamt 113.000 Euro (47.000 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 66.000 Euro für Gräben).
- Mit der vorliegenden Satzungsänderung werden von den durch die Arbeiten des Wasser- und Bodenverbandes Bevorteilten einschließlich des Verwaltungskostenanteils 188.500 Euro Gebühren zu Grunde gelegt (82.500 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 106.000 Euro für Gräben) abzüglich der Anteile für städtische Flächen (Straßen, Plätze, Parkanlagen, Grundstücke), für die keine Gebühren erhoben werden. Jährliche Schwankungen sind zu berücksichtigen. In der 1. Satzung zur Änderung betrug diese Erhebung durch die Stadt noch gesamt 170.000 Euro (86.500 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 83.500 Euro für Gräben).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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126,8 kB
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