Drucksache - DS-25/0123
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.11.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.12.2025
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Begründung
Nach § 45 der Kommunalverfassung M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Lt. § 46 Kommunalverfassung M-V ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. § 47 Kommunalverfassung M-V schreibt vor, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden muss.
Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 16.689.400 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 20.674.100 Euro festgesetzt. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt -2.803.200 Euro.
Der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen beträgt 14.822.500 Euro und der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschließlich der Auszahlung für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 18.124.300 Euro. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt -3.301.800 Euro.
Dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.010.500 Euro stehen dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 4.372.500 Euro gegenüber.
Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -2.362.000 Euro.
Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden in Höhe von 2.362.000 EUR veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 6.366.500 Euro.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 78,47 Vollzeitäquivalente(VzÄ).
Die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuer erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
34.801.207 Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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