Drucksache - DS-25/0114
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Strandpromenade im Abschnitt Strandbad bis Industriehafen Berndshof, Wahl der Vergabeart für die Vergabe von Planungsleistungen; Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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18.11.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.12.2025
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Begründung
Die Stadtvertretung hat bereits in ihrer Sitzung am 04.03.2021 einstimmig die weitere touristische Entwicklung der östlichen Strand- und Uferbereiche einschließlich Nebenflächen des Fischereihafens bis zum Industriehafen Berndshof als Grundsatzentscheidung beschlossen (vgl. DS-21/0113). Dazu wurde durch die Stadtvertretung am 13.03.2025 einstimmig ein Flächenentwicklungskonzept mit Schwerpunkt touristische Entwicklung „100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027“ verabschiedet (vgl. DS-23/0353-1).
Dieses Konzept sieht unter anderem den Ausbau und die Entwicklung der Strandpromenade bis zum Industriehafen Berndshof vor. In drei wesentlichen Abschnitten soll die Strandpromenade ausgebaut und entwickelt werden. Im Abschnitt 1 vom Strandbad Ueckermünde bis zum Fischereihafen als teilweise ausgebaute Promenade und verbesserter Promenadenweg, im Abschnitt 2 vom Fischereihafen bis Ecke Kanalweg als aufgeständerter Weg im Hangbereich und am Schilfgürtel und im Abschnitt 3 als befestigter Weg (z.B. Asphalt) bis letztlich zum Industriehafen Berndshof.
Im Haushalt 2025 sind Mittel in Höhe von 40.000,00 Euro eingestellt. Notwendige Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten konnten bislang aus Kapazitätsgründen noch nicht ausgeschrieben und beauftragt werden. Für das Haushaltsjahr 2026 ist der Ausbau des ersten Abschnittes mit einer gegenwärtigen Kostenschätzung von 760.000,00 Euro veranschlagt. Für die weiteren Abschnitte 2 und 3 bis 2029 stehen Kosten von etwa 1.760.000,00 im Raum. Hiermit sind neben dem Wegebau auch Kosten für den Naturschutz abzudecken.
Für die Einwerbung von Fördermitteln sind die Gesamtkosten aller Abschnitte als Einheit zu betrachten und damit die Höhe der Gesamtplanungsleistungen abzuschätzen. Planungsleistungen sind oberhalb des derzeit gültigen EU-Schwellenwertes von 221.000 Euro netto nach EU-Richtlinie grundsätzlich europaweit auszuschreiben. Im vorliegenden Fall sind die Kostenschätzungen generell noch nicht abgeschlossen und die Planungskosten könnten sich in diesem Bereich bewegen. Die EU-weite Ausschreibung soll dann im offenen Verfahren erfolgen. So kann der größtmögliche Bieterkreis ein Angebot abgeben.
Sollten sich die geschätzten Gesamtplanungskosten unterhalb des EU-Schwellenwertes von 221.000 Euro netto bewegen, gilt die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO). Da die geschätzten Kosten oberhalb der Wertgrenze des § 5 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V) liegen, hat die Vergabe des Auftrages zwingend im Wege der Öffentlichen Ausschreibung nach § 9 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zu erfolgen.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt jedoch die geschätzte Planungssumme den Wert von 50.000 Euro. Demnach obliegt im vorliegenden Fall die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI der Stadtvertretung.
Vor Ausschreibung der Bauleistungen wird der Planungsstand den Stadtvertretern vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird mit neuer Beschlussvorlage über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für die Bauleistungen zu entscheiden sein.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau der Strandpromenade unter Beachtung des Flächenentwicklungskonzeptes „100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027“ in drei wesentlichen Bauabschnitten zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermittel einzuwerben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung je nach geschätztem Auftragswert für den Ausbau der Strandpromenade im offenen Verfahren EU-weit oder im Wege der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen. Die Beauftragung erfolgt stufig, zunächst bis Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 5 bis 9 und die Bauüberwachung werden nach Beschluss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für die Bauleistungen beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Die bisherige Kostenschätzung für die reine Gesamtbauleistung aus dem Sachgebiet Tiefbau liegt bei ca. 1.980.000,00 Euro (Stand August 2025) und ist durch die durchzuführenden Planungen entsprechend anzupassen und die finanziellen Mittel in den Haushalt 2026 ff. einzustellen. Für die Maßnahme Abschnitt 1 sind im Haushalt 2026 bereits 760.000,00 veranschlagt. Die Gesamtkosten belaufen nach gegenwärtigen Kostenschätzungen auf etwa 2.520.000,00 Euro. Fördermittel bis zu einer Höhe von 60 % der förderfähigen Ausgaben und damit in Höhe von ca. 1.512.000,00 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRWI) sollen mit Fertigstellung der geforderten Planungsleistungen (Leistungsphase 3) beantragt werden.
