Drucksache - DS-19/0017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung

Begründung:

Zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden auf dem Grundstück am Siedenfeld ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.

Die Stadtvertretung fasste in ihrer Sitzung am 28.03.2019 (DS-19/0337) den Aufstellungsbeschluss hierfür. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 22.07.2019 bis 05.08.2019 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Aufstellungsbeschluss wurde beim Amt für Raumordnung und Landesplanung mit Schreiben vom 01.07.2019 zur Anzeige gebracht. Es liegt die positive landesplanerische Stellungnahme vor.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats auszulegen. Wegen des einfachen Verfahrens wird auf die Verlängerung der Auslegungsfrist verzichtet. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekanntzumachen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B-44 „Wohnen am Siedenfeld“ und der örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet nördlich der Straße Siedenfeld, gelegen auf dem Flurstück 52/5, Flur 5, Gemarkung Ueckermünde, umgrenzt

 

im Norden:durch Garten- und Grünflächen

(Flurstücke 45, 40, 39/2)

 

im Osten:durch Wohn-, Wohnneben- und Gartenfläche (Siedenfeld 4)

(Flurstück 51)

 

im Süden:durch Wohngrundstücke (Siedenfeld 5, 6, 7 und 8) und die Straße                                                         Siedenfeld

(Flurstücke 52/1, 52/2, 52/3, 52/4 und 53 tlw.)

 

im Westen:durch Wohn-, Wohnneben- und Gartenfläche (Siedenfeld 9)

(Flurstück 54).

(Die Flurstücke befinden sich in der Flur 5, Gemarkung Ueckermünde.

 

sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlagen 1 und 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung werden auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung behrt werden kann sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt wird, ist bei der Beteiligung darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen wird.
Reduzieren

Anlagen

Loading...