Drucksache - DS-20/0054

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Stadtvertretung hatte in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) zur Schaffung von Baurechtr die Errichtung von Wohngebäuden auf dem ehemals für Hausgärten genutzten Grundstück am Siedenfeld beschlossen.

Nach dem Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B-44 am 26.09.2019 fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 28.10.2019 bis 03.12.2019 statt. Es gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 14./17.10.2019 beteiligt. Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Stand August 2019 und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

-             Geringfügige Anpassungen der Straßenverkehrsfläche auf Grund der parallel zum Bebauungsplan erarbeiteten Erschließungsplanung.

-             Ergänzung einer textlichen Festsetzung zum Pflanzgebot von Bäumen auf den Hausgrundstücksflächen im Plangebiet als Ersatz für die Fällung von gesetzlich geschützten Bäumen und zur Grünordnung.

-             Aufnahme des Hinweises zum Nachweis weiterer konkreter Kompensationsmaßnahmen für die Fällung von gesetzlich geschützten Bäumen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes im Zuge des Fällantrages oder Leistung einer Ersatzzahlung an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises V-G.

 

Der geänderte Entwurf mit Stand Januar 2020 wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt und den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt wurden, erfolgte die erneute öffentliche Auslegung verkürzt in der Zeit vom 03.02.2020 bis 17.02.2020. Bis zum Ende der Auslegungsfrist gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu prüfen. Der Bebauungsplan Nr. B-44 ist durch die Stadtvertretung als Satzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B-44 „Wohnen am Siedenfeld“ und der örtlichen Bauvorschriften (Stand August 2019) und der Beteiligung, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Rahmen der Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt werden Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 1 zur Drucksache.
  2. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B-44 „Wohnen am Siedenfeld und der örtlichen Bauvorschriften“ (Stand Januar) und der erneuten Beteiligung, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt werden Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 2 der Drucksache.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise erhoben haben, von diesen Ergebnissen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  4. Aufgrund des § 10 i.V.m. §§ 13a und 13b des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist sowie des § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) beschließt die Stadtvertretung Ueckermünde den Bebauungsplan Nr. B-44 „Wohnen am Siedenfeld“ und die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet in Ueckermünde nördlich der Straße Siedenfeld, gelegen auf dem Flurstück 52/5, Flur 5, Gemarkung Ueckermünde, umgrenzt

im Norden: durch Garten- und Grünflächen

   (Flurstücke 45, 40, 39/2)

im Osten:  durch Wohn-, Wohnneben- und Gartenfläche (Siedenfeld 4)

   (Flurstück 51)

im Süden: durch Wohngrundstücke (Siedenfeld 5, 6,7 und 8) und die Straße

   Siedenfeld

   (Flurstücke 52/1, 52/2, 52/3, 52/4 und 53 tlw.)

im Westen: durch Wohn-, Wohnneben und Gartenfläche (Siedenfeld 9)

   (Flurstück 54)

(Die Flurstücke befinden sich in der Flur 5, Gemarkung Ueckermünde.)

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

Der in Kraft getretene Bebauungsplan soll ergänzend in das Internet eingestellt werden.

 

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Anlagen

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