Drucksache - DS-20/0055

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung

Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 Drucksache DS-19/0038 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-46 „Wohnen auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde“ gefasst. Dabei wurde beschlossen, das Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchzuführen.

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist allerdings die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB nicht möglich. Die erforderliche förmliche Bekanntmachung konnte nicht mehr bis zum 31.12.2019 vollzogen werden.

Leider wurde entgegen den Erwartungen bislang keine Verlängerung der Ende des Jahres 2019 ausgelaufenen Regelung beschlossen, obwohl sich die von der Bundesregierung eingerichtete Baulandkommission in ihren Empfehlungen für eine Verlängerung des § 13b BauGB ausgesprochen hat und auch der Koalitionsausschuss am 18. August 2019 ausdrücklich eine Verlängerung der Regelung auf den 31. Dezember 2022 vereinbart hatte.

Aus gegenwärtiger Sicht ist daher der Bebauungsplan im „Regelverfahren“ aufzustellen. Das bedeutet, dass die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB, erforderlich sind, um Baurecht für das Vorhaben auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde zu schaffen.

Sollte im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung der gesetzlichen Regelung vorgenommen werden, ist zu prüfen, ob eine Anwendung auf das laufende Verfahren rechtlich möglich ist und ob diese zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. r das Gebiet auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde, Ravensteinstraße 23 in 17373 Ueckermünde, gelegen auf den Flurstücken 16/3 (teilweise), 12/6 (teilweise), 11/24 (teilweise) und 8/1 (teilweise), Flur 10, Gemarkung Ueckermünde, umgrenzt

 

im Norden:durch eine Grünanlage, einen Sonderlandeplatz und Krankenhausgebäude

(Flurstücke 8/1, 11/24, 7/1 und 3/6)

 

im Osten:durch die Ravensteinstraße, das Grundstück Ravensteinstraße 18,                                                         eine Grünanlage, die Robert-Koch-Straße, die Bebauung „Lindenhof“                                                         und das Wohngrundstück Schafbrückweg 54

(Flurstücke 3/7, 8/2, 11/31, 11/24, 12/6, 13/1 und 14/28)

 

im Süden:durch eine unbebaute Grünlandfläche

(Flurstück 16/3) und

 

im Westen:durch eine Baumreihe, die Flächen der Gärtnerei, die                                                         Robert-Koch-Straße und eine Grünanlage

(Flurstücke 16/3, 12/6, 8/1 und 11/24)

(Alle Grundstücke befinden sich in der Flur 10, Gemarkung Ueckermünde.)

 

soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes ist im Lageplan, der               als Anlage 1 beigefügt ist, dargestellt. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 1,0 ha.               Der Bebauungsplan soll die Errichtung einer eingeschossigen, barrierefreien               Wohnanlage für Menschen mit Behinderung planungsrechtlich sichern.

  1. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll in Form der öffentlichen Auslegung des Planvorentwurfs stattfinden. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  2. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss vom 12.12.2019 DS-19/0038.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...