Drucksache - DS-21/0145

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Stadt Seebad Ueckermünde beabsichtigt, den Straßenbereich der Ispericher Straße zu erneuern und damit die letzte Streneinmündung aus der Belliner Straße in die Gartenstadt Ueckermünde-Ost auszubauen. Der neu zu gestaltende Bereich erstreckt sich von der Belliner Straße bis zum kleinen Haffwanderweg und ndet in einem Wendehammer.

Die circa 200 m lange Straße erfüllt die Funktion einer Anliegerstraße. Mit der Baumaßnahme soll die Fahrbahn einschließlich Unterbau und Regenentwässerung im städtischen Abschnitt erneuert werden. Die Gestaltung der Verkehrsanlagen erfolgt in Anlehnung an die bereits bestehende und ausgebaute Geschwister-Scholl-Straße im Bereich 1 bis 4 und den ausgebauten Straßenabschnitt der Werner-Seelenbinder Straße 1 bis 7.

Mit der Maßnahme soll das Wohnumfeld der Wohnblöcke der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH Ispericher Straße 5 - 9 (LOS UWG) erneuert werden. Die an der Fahrbahn anliegenden 60 Parkplätze sollen ausgebaut werden.

Gleichzeitig wird auch das Wohnumfeld des Wohnblockes der Hausverwaltung Friedrichsdorf Ispericher Straße 10 - 13 (LOS Hausverwaltung Friedrichsdorf)“ ausgebaut. Die an der Fahrbahn anliegenden 19 Parkplätze werden ebenso erneuert.

Um die Parkplatzsituation für die Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde eG zu verbessern, sollen mit der Maßnahme 13 zusätzliche Parkplätze (LOS WGU) gebaut werden.

 

Die Gestaltung der an die städtische Maßnahme angrenzenden Flächen (Wohnumfeld bzw. Parkplätze) soll mit Fördermitteln bezuschusst werden. Laut der Städtebauförderrichtlinie des Landes M-V ist bei einer Maßnahme auf privaten Flächen eine Beteiligung der Eigentümer von mindestens 60 % der förderfähigen Kosten erforderlich.

 

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, Verpflichtungserklärungen zu Geschäften in Höhe von 25.001 Euro bis 50.000 Euro abzugeben. Im vorliegenden Fall ist über die Förderung von Maßnahmen auf Flächen Dritter (UWG, Hausverwaltung Friedrichsdorf und WGU) und jeweils über den städtischen Anteil an der Städtebauförderung r jeden Maßnahmenbeteiligten zu entscheiden.

 

Die Kosten des Vorhabens einschließlich Baunebenkosten auf privaten Flächen stellen sich folgendermaßen dar.

 

Grundlage der Berechnung ist die Kostenermittlung des zuständigen Planungsbüros und die Aufteilung der Kosten durch die BIG Städtebau GmbH für die Beantragung der Maßnahme nach E 6.3 Städtebauförderrichtlinie.

 

Kostenaufstellung Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH (UWG)

Gesamtausgaben:   248.900,39 Euro (100 %)

nicht zuwendungsfähig:  156.275,08 Euro

 

Städtebaufördermittel:   92.625,31 Euro

davon 1/3 Bundesmittel   30.875,10 Euro

davon 1/3 Landesmittel    30.875,10 Euro

davon 1/3 Stadtanteil    30.875,11 Euro

 

Kostenaufstellung Hausverwaltung Friedrichsdorf

Gesamtausgaben:   113.005,39 Euro (100 %)

nicht zuwendungsfähig:   70.297,00 Euro

 

Städtebaufördermittel:   42.708,39 Euro

davon 1/3 Bundesmittel   14.236,13 Euro

davon 1/3 Landesmittel    14.236,13 Euro

davon 1/3 Stadtanteil    14.236,13 Euro

 

Kostenaufstellung Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde eG (WGU)

Gesamtausgaben:    23.239,54 Euro (100 %)

nicht zuwendungsfähig:   14.006,56 Euro

 

Städtebaufördermittel:    9.232,98 Euro

davon 1/3 Bundesmittel    3.077,66 Euro

davon 1/3 Landesmittel     3.077,66 Euro

davon 1/3 Stadtanteil     3.077,66 Euro

 

Stadtanteil Städtebaufördermittel für Private gesamt: 48.188,90 Euro

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Förderung der Maßnahme auf privaten Flächen in der Gartenstadt Ueckermünde-Ost im Bereich Ispericher Straße in Höhe von 40 % wird zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Eigenmittel der Stadt in Höhe von je einem Drittel der Förderungen für die Maßnahmen auf privaten Flächen wie in der Vorlage dargestellt sind im städtischen Haushalt geplant (Produktauszahlungskonto 51103.019203).

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