Drucksache - DS-21/0203

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Nach § 45 der Kommunalverfassung M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Lt. § 46 Kommunalverfassung M-V ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. § 47 Kommunalverfassung M-V schreibt vor, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden muss.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 16.400.500 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 16.786.500 Euro festgesetzt. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 0 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen beträgt 13.922.900 Euro und der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschließlich der Auszahlung für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 14.531.600 Euro. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt -608.700 Euro.

 

Dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8.755.300 Euro stehen dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8.112.600 Euro gegenüber. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 642.700Euro.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.351.500 Euro festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.399.000 Euro festgesetzt.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 75,87 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 300 v. H.

Grundsteuer B für die Grundstücke auf 380 v. H.

Gewerbesteuer auf 400 v. H.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die vorliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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