Drucksache - DS-22/0256-1

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Hafengebührensatzung der Stadt Ueckermünde für den Stadthafen vom 11. Februar 2002, zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hafengebühren für den Stadthafen Ueckermünde vom 3. Dezember 2015, soll durch eine neue Satzung abgelöst werden.

Zielstellung mit der neuen Satzung ist eine Vereinfachung z.B. bei der Kassierung von Liegegebühren und die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. So soll die Satzung künftig insbesondere auf alle möglichen Tatbestände anwendbar sein, z.B. auch für Verkaufseinrichtungen. Hier gab es vorher privatrechtliche Vereinbarungen mangels Satzungsregelung. Auch der Umstand, dass mit der Pommernkogge „Ucra“ ein Traditionsschiff den Stadthafen als Heimathafen nutzt, ist entsprechend zu berücksichtigen.

Grundlage für die Hafengebühren bildet eine Kalkulation. Diese ist mit der Satzung zu beschließen. Eine hundertprozentige Deckung der auf die unterschiedlichen Nutzer entfallenden Aufwendungen wird in der Praxis nicht möglich sein auch vor dem Hintergrund von Gebühren der umliegenden Häfen. Die jetzt abgebildeten Gebührentarife tragen dem entsprechend Rechnung.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Hafengebührensatzung für den Stadthafen der Stadt Seebad Ueckermünde einschließlich der zugrundeliegenden Gebührenkalkulation (Anlage1).

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Anlagen

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