Drucksache - DS-22/0284
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 für das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt am Haff" der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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01.12.2022
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Begründung
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde zum 31. Dezember 2021 gemäß Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfberichte inkl. des Prüfungsvermerks und des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks sind Bestandteile der Unterlagen zum Jahresabschluss.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
782.871,38 Euro. | |
- Das Jahresergebnis 2021 beträgt | -83.350,97 Euro. |
Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 GemHVO-Doppik wurde der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.
- Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von | 106.256,90 Euro. |
- Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember 2021 beträgt | -570.606,77 Euro. |
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 GemHVO-Doppik konnte in der Finanzrechnung nicht erreicht werden.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. November 2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 15. August 2022 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss und der Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 15. August 2022 durch die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde festgestellt. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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397,4 kB
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