Drucksache - DS-23/0311

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Der Stadt Seebad Ueckermünde liegt ein Antrag auf Schaffung von Baurecht für eine Photovoltaikanlage auf dem derzeit unbebauten Areal südlich anschließend an die bestehende Photovoltaikanlage Berndshof vor. Beabsichtigt ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, wie unter Punkt 5 des Medienversorgungskonzeptes für die Errichtung des Hotelresorts am Haff im Seebad Ueckermünde dargestellt (vgl. DS-21/0202). Die Erschließung der geplanten Bebauung soll über den Anschluss an den Weg nach Berndshof erfolgen. Dies ist über eine Baulasteintragung abzusichern.

Der Bebauungsplan wird nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt, denn sein Geltungsbereich ist im FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Änderung des FNP ist erforderlich, dies soll im Parallelverfahren erfolgen.

Die Kosten für die Planung werden durch den Vorhabenträger, die Sybac Solar GmbH, getragen, hierr wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Seebad Ueckermünde geschlossen.

 

Hinweis: Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 mehrheitlich die Verpachtung einer Fläche im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B-21 „Erweiterung Industriehafen Berndshof - 1. Abschnitt“ an die SPM Solarpark Mayen GmbH & Co. KG aus Kehrig zum Zweck der Aufstellung einer PV-Anlage zur direkten Versorgung des geplanten Resorthotels am Strand beschlossen (vgl. DS-22/0271).

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. r das unbebaute Gebiet südlich der Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmülldeponie Berndshof, umgrenzt

 

im Norden durch die bestehende Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmülldeponie Berndshof und einen Gehölzrandstreifen (Flurstücke 7/1, 8/1, 9/1,18/2, 19/2, 20/2, 21/2, 22/2, 23/2, 24/2, 25/2, 26/2, 27/2, 28/2, 29/2, 30/2, 31/2, 32/2, 33/2, 34/2, 35/2 und 18/3, Flur 1, Gemarkung Bellin),

im Osten durch Wald (Flurstück 4/4, Flur 1, Gemarkung Eggesin),

im Süden durch Wald (Flurstück 7/1, Flur 1, Gemarkung Eggesin) und

im Westen durch einen Weg, Wald (Flurstücke 5/4 und 28/1, Flur 1, Gemarkung Eggesin), Ackerland (Flurstück 1, Flur 1, Gemarkung Bellin) und Wald (Flurstück 37/25, Flur 3, Gemarkung Bellin).

 

soll der Bebauungsplan Nr. B-54 „Photovoltaikanlage Berndshof II“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, Gemarkung Bellin, die Flurstücke 2 bis 6, 7/2, 8/2, 9/2, 18/1, 19/1, 20/1, 21/1, 22/1, 23/1, 24/1, 25/1, 26/1, 27/1, 28/1, 29/1, 30/1, 31/1, 32/1, 33/1, 34/1, 35/1, 36 bis 62 und hat eine Größe von ca. 14,7 Hektar. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt: Mit dem Bebauungsplan sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, wie im Medienversorgungskonzept für die Errichtung des Hotelresorts am Haff im Seebad Ueckermünde dargestellt, geschaffen werden. Dabei sind die Belange der Erschließung und der Waldabstand zu beachten.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntzumachen.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 BauGB soll durch Auslegung des Vorentwurfs über einen Monat erfolgen.
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Anlagen

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