Drucksache - DS-23/0313

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 Resorthotel am Strand" werden die zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung des Rechtsplanes vom 26.08.2021 geändert, sodass die Wegeführung mit der geplanten Bebauung der Teilflächen im SO-2a vereinbar wird. Dazu fasste die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.09.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ (vgl. DS-22/0275). Abweichend vom Aufstellungsbeschluss sind die Flurstücke 3/9 und 3/10 (entstanden aus dem früheren Flurstück 3/8) und die Erschließungsflächen (Flurstücke 87 tlw., 4/1 tlw., 39/10 tlw., und 57/1 tlw.) analog zum gültigen Rechtsplan in den Geltungsbereich einzubeziehen (vgl. Satzungsbeschluss laut DS-21/0155-1).

Der Aufstellungsbeschluss wurde beim Amt für Raumordnung und Landesplanung mit Schreiben vom 26.10.2022 angezeigt. Die landesplanerische Stellungnahme liegt mit Schreiben vom 15.12.2022 vor. Es wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 Resorthotel am Strand" mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, der die veränderte Wegeführung verdeutlicht, lag in der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 02.12.2022 öffentlich aus. Die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand parallel statt. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden in die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs einbezogen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der Plangeltungsbereich wird dem gültigen Rechtsplan angeglichen und umfasst die Flurstücke 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/9, 3/10, 87 tlw., 4/1 tlw., 39/10 tlw., und 57/1 tlw., der Flur 10, Gemarkung Ueckermünde.
  2. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt/teilweise berücksichtigt/nicht berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 1 zur Drucksache.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“r das Gebiet am Weg Zum Strand in Ueckermünde zwischen Lagunenstadt und Strandbad, umgrenzt

 

im Nordosten durch den Wirtschaftsweg, den Strandpark und das Strandbad (Flurstück 2/11),

im Südosten durch den Weg Zum Strand, den Eingang zum Strand, den Strandparkplatz und die Haffstraße (Flurstücke 87, 2/11, 4/1 und 39/10),

im Südwesten durch die Lagunenstadt, den Weg Zum Strand und eine Grünlandfläche (Flurstücke 97/1, 96/1, 93/1, 92/1, 87 und 57/1) und

im Nordwesten durch einen Weg an der Uecker und einen Gehölzstreifen (Flurstück 2/11),

 

(Die Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 15.)

 

gelegen auf den Flurstücken 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/9, 3/10, 87 tlw., 4/1 tlw., 39/10 tlw. und 57/1 tlw. der Flur 15, Gemarkung Ueckermünde, und der Entwurf der Begründung, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlagen 2 und 3).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung, werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB über einen Monat öffentlich ausgelegt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über das Bau- und Planungsportal M-V1 zugänglich zu machen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 2 BauGB parallel beteiligt.
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Anlagen

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