Drucksache - DS-23/0323
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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09.05.2023
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.05.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
Über den bestehenden 400 m langen Schotter-Sandweg der Wiesenstraße werden die Grundstücke an der Wiesenstraße erschlossen. Jährlich wird die Wegoberfläche mit verschiedenen Schottermaterialien geglättet und stabilisiert. Aufgrund erhöhter Verkehrsbelastungen in der Wiesenstraße, nicht zuletzt durch fortschreitende Bebauung in Verbindung mit Starkregenereignissen, sind gerade nach den Wintermonaten viele Schlaglöcher und Pfützen auszubessern. Hierfür müssen aufgrund des Zustandes und der Länge der Wiesenstraße jährlich mehrere tausend Euro Unterhaltungsmittel aufgewendet werden. Letztlich kann der Unterhaltungszustand nie dauerhaft auf einem zufriedenstellenden Niveau gehalten werden.
Nicht zuletzt deshalb, aber auch wegen zunehmender Bürgeranfragen bezüglich des Wegzustandes und Straßenneubaus ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben. Mit möglicher weiterer Bebauung wird die Verkehrsbelastung in der Wiesenstraße weiter zunehmen und der bestehende Weg in dieser Form nicht mehr zu halten sein. Zur Verbesserung der Verkehrssituation und des technischen Zustandes sollten die Planungen zum Neubau der Wiesenstraße vorgezogen werden. Die Baumaßnahmen in bestehenden B-Gebietsflächen der Wiesenstraße werden vermutlich schon in diesem Jahr weitestgehend beendet, auch deshalb könnten die Planungen zum Straßenbau der Wiesenstraße vorgezogen werden.
In diesem Haushaltsjahr sind finanzielle Mittel für die Planungen zum Burgsteig in Höhe von 47.300 Euro eingestellt worden. Der Burgsteig ist zwar ebenfalls stark sanierungsbedürftig, jedoch ist nach Abwägung des Handlungsbedarfes der Neubau der Wiesenstraße vorzuziehen. In der Wiesenstraße soll eine Asphaltstraße für den Begegnungsverkehr entstehen, sodass Bankette und Schotterstreifen unterhaltungsarm bleiben. Natürlich werden die Grundstückseigentümer und Anwohner in die Planungen einbezogen.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über neue (außerplanmäßige) Auszahlungen im Finanzhaushalt von 15.001,00 Euro bis 50.000,00 Euro im Einzelfall zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 47.300 Euro für Planungsleistungen zum Neubau der Wiesenstraße kann durch Minderauszahlungen aus dem Produktkonto 54100.096032, Investitionsnummer 5410012006 (Burgsteig), erfolgen.
Für den Ausbau der Wiesenstraße können keine Fördermittel eingeworben werden, da es für den Neubau dieser Erschließungsstraße kein Förderprogramm gibt.
Gemäß § 242 Absatz 9 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) handelt es sich bei der Wiesenstraße um eine erstmalige Erschließung im Sinne des Erschließungsbeitragsrechtes. Hier heißt es wie folgt: „Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen“. Der gegenwärtige Ausbauzustand der Wiesenstraße entspricht nicht dem ortsüblichen Ausbau der Straßen im Stadtgebiet der Stadt Seebad Ueckermünde. Erforderlich ist danach ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, z.B. das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn.
Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage ist auf der Grundlage des § 127 BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch für den beitragsfähigen Aufwand ein Erschließungsbeitrag in Höhe von 90 von Hundert von den Beitragspflichtigen zu tragen.
