Drucksache - DS-23/0326
Grunddaten
- Betreff:
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3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.06.2023
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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13.06.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.06.2023
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Begründung
Begründung:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde wurde am 26.11.2019 durch die Stadtvertretung beschlossen. Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde wurde durch die Stadtvertretung am 02.12.2021 beschlossen (vgl. DS-21/0213).
Die steigenden Energiepreise (Energieumlage etc.) für den Betrieb der Pumpen in den Schöpfwerken und konjunkturell bedingte Preisanstiege bei baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und Wartungsverträgen der Schöpfwerke führten zu einem nicht unerheblichen Anstieg der Schöpfwerksgebühren. Dringend erforderliche Investitions- und Unterhaltungsarbeiten an den Elektroanlagen und vermehrte Pumpenausfälle sowie Reparaturen an Auslaufbauwerken der Schöpfwerke führen in Verbindung mit den konjunkturellen Baupreisanstiegen ebenso zu starken Kostensteigerungen. Diese spiegeln sich in den Hebesätzen der Schöpfwerke deutlich wider. Jedoch konnten große Reparaturen an Pumpen und Elektroanlagen 2022 abgeschlossen werden, was zu einer Senkung der meisten Hebesätze führte. Diese Senkung wird mit der vorliegenden Satzungsänderung an die Bevorteilten weitergegeben. Jedes Schöpfwerk ist hier einzeln zu betrachten und somit variieren die Hebesätze stark von Schöpfwerk zu Schöpfwerk.
Für die Mahd und die Unterhaltung der Deiche und Gräben durch beauftragte Firmen ist ein moderater Preisanstieg zu verzeichnen, der sich bislang durch die beschlossenen Hebesätze decken lässt. Bei der Neuvergabe von Unterhaltungs- und Pflegeleistungen ab 2023 ist infolge der Konjunkturlage von einem weiteren Preisanstieg auszugehen. Weitere zusätzliche Kosten entstehen bei der Unterhaltung von Gräben, Deichen und Schöpfwerken durch die kostenintensive Beseitigung zunehmender Biberschäden.
Zudem sind tariflich bedingte Lohnanpassungen bei den Angestellten des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde und Erhöhungen der allgemeinen Geschäftskosten zu berücksichtigen.
Der gestiegene Aufwand bei der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung sowie der Schöpfwerks- und Deichbewirtschaftung durch den Wasser- und Bodenverband „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde machen es erforderlich, die Gebührenkalkulation neu zu erstellen.
Für den Kalkulationszeitraum 2022 weichen die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab und die Unter- und Überdeckungen wurden in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Es bedarf daher einer entsprechenden Änderung der Satzung.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde einschließlich der zugrundeliegenden Gebührenkalkulation (Anlage 1).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
- Anpassung der Beitragsberechnung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde entsprechend der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ vom 30.03.2022, veröffentlicht am 17.05.2022, sowie 1. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ vom 30. März 2022, veröffentlicht am 17. Mai.2022, Beschluss der Verbandsversammlung vom 25. Januar 2023, Genehmigung der Satzungsänderung vom 27. Februar 2023, hier insbesondere Änderung der Nutzungsfaktoren sowie Anpassung der Hebesätze Schöpfwerke
- Die jährliche Erhebung durch den Wasser- und Bodenverband für die Unterhaltung von Deichen, Gräben und Schöpfwerken entspricht in etwa 159.000 Euro (80.000 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 79.000 Euro für Gräben). Jährliche Schwankungen sind zu berücksichtigen. In der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde aus 2020 betrug diese Erhebung des Verbandes noch gesamt 113.000 Euro (47.000 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 66.000 Euro für Gräben).
- Mit der vorliegenden Satzungsänderung werden von den durch die Arbeiten des Wasser- und Bodenverbandes Bevorteilten einschließlich des Verwaltungskostenanteils 178.000 Euro Gebühren zu Grunde gelegt (89.000 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 89.000 Euro für Gräben) abzüglich der Anteile für städtische Flächen (Straßen, Plätze, Parkanlagen, Grundstücke), für die keine Gebühren erhoben werden. Jährliche Schwankungen sind zu berücksichtigen. In der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde aus 2020 betrug diese Erhebung durch die Stadt noch gesamt 170.000 Euro (86.500 Euro für Deiche und Schöpfwerke, 83.500 Euro für Gräben).
- Die bisher mit 100 % Zuschlag berechneten im Wesentlichen versiegelten Flächen wurden durch Satzungsänderung des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ mit 300 % Zuschlag belegt. Diese Erhöhung soll steigende Kosten auffangen, statt wie bisher durch die Erhöhung von Grundgebühren die gleichmäßige Verteilung auf alle Nutzungsarten vorzunehmen. Diese Erhöhung muss durch die vorliegende Satzungsänderung an die Bevorteilten weitergegeben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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845,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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114,8 kB
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