Drucksache - DS-23/0334
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Tourismusverband Vorpommern e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.06.2023
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Begründung
Begründung:
Die Stadt Seebad Ueckermünde ist am südlichen Stettiner Haff ein Tourismuszentrum mit weit über 100.000 touristischen Übernachtungen pro Saison. Um weiterhin noch besser an der touristischen Entwicklung teilhaben zu können, sind ein überregionales Netzwerk zum Erfahrungsaustausch, zur gemeinsamen Werbung für die Region, zur Produktentwicklung und Vermarktungsbündelung von großer Bedeutung. Touristischer Vertreter der Region ist seit Jahren der Tourismusverband Vorpommern e.V.. Die Stadt Seebad Ueckermünde ist bislang noch nicht Mitglied in diesem Verband gewesen. Die Verwaltung hält es jedoch für extrem wichtig, dass nicht nur die sehr starke Region Usedom vermarktet wird, sondern auch die Region am Stettiner Haff. Dies hat der Verein auch schon in der Vergangenheit getan, weil mit dem Tourismusverein Stettiner Haff auch bereits ein Vertreter der Region im Verein und mit mehreren Mitgliedern auch im Vorstand vertreten ist.
Durch eine Mitgliedschaft der Stadt hätten wir noch größeren Einfluss darauf, unsere Stadt und die Tourismusregion südliches Stettiner Haff in den Fokus der Vermarktung zu stellen.
Außerdem bietet die Mitgliedschaft im TVV weitere Vorteile, wie Rabattierung auf Leistungen bei Messen und Anzeigen in Katalogen, die Einbeziehung in das Social Media Marketing des TVV, kostenfreie Artikel im Tourismusjournal, Beratung und Unterstützung in touristischen Fragen und im Marketing.
Eine Übersicht über die Leistungen und Vermarktungschancen des TVV liegt anbei.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Mitgliedsbeitrag für Kommunen ist gestaffelt nach Einwohnerzahl und touristische Übernachtungen und beträgt derzeit 10 Cent/Einwohner + 4 Cent/Übernachtung nach Statischem Landesamt. Für den Stand 31.12.2021 ergibt sich damit ein Jahresbeitrag in Höhe von 5019,55 EUR.
Der anteilige Beitrag könnte für 2023 aus dem Haushalt des Bereiches Tourismus dargestellt werden, für 2024 und Folgejahre wäre er neu zu planen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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708,3 kB
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