Drucksache - DS-21/0213

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde wurde am 26.11.2019 durch die Stadtvertretung beschlossen.

Die steigenden Energiepreise (Energieumlage etc.) für den Betrieb der Pumpen in den Schöpfwerken und konjunkturell bedingte Preisanstiege bei baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und Wartungsverträgen der Schöpfwerke führten zu einem nicht unerheblichen Anstieg der Schöpfwerksgebühren. Dringend erforderliche Investitions- und Unterhaltungsarbeiten an den Elektroanlagen und vermehrte Pumpenausfälle sowie Reparaturen an Auslaufbauwerken der Schöpfwerke führen in Verbindung mit den konjunkturellen Baupreisanstiegen ebenso zu starken Kostensteigerungen. Diese spiegeln sich in den Hebesätzen der Schöpfwerke deutlich wieder. Jedes Schöpfwerk ist hier einzeln zu betrachten und somit variieren die Hebesätze stark von Schöpfwerk zu Schöpfwerk.

r die Mahd und die Unterhaltung der Deiche und Gräben durch beauftragte Firmen ist ein moderater Preisanstieg zu verzeichnen, der sich bislang durch die beschlossenen Hebesätze decken lässt. Bei der Neuvergabe von Unterhaltungs- und Pflegeleistungen ab 2021 ist infolge der Konjunkturlage von einem weiteren Preisanstieg auszugehen. Weitere zusätzliche Kosten entstehen bei der Unterhaltung von Gräben, Deichen und Schöpfwerken durch die kostenintensive Beseitigung zunehmender Biberschäden.

Zudem sind tariflich bedingte Lohnanpassungen bei den Angestellten des Wasser- und Bodenverbandes und Erhöhungen der allgemeinen Geschäftskosten zu berücksichtigen.

Der gestiegene Aufwand bei der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung sowie der Schöpfwerks- und Deichbewirtschaftung durch den Wasser- und Bodenverband „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde machen es erforderlich, die Gebührenkalkulation neu zu erstellen.

r den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2021 weichen die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab und die Unterdeckungen wurden in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Es bedarf daher einer entsprechenden Änderung der Satzung.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste Ueckermünde einschließlich der zugrundeliegenden Gebührenkalkulation (Anlage1).

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-       Anpassung der Beitragsberechnung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde entsprechend der 5. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ vom 23.01.2019

-       Die jährliche Erhebung durch den Wasser- und Bodenverband für die Unterhaltung von Deichen, Gräben und Schöpfwerken entspricht in etwa 154.000 Euro (88.000 Euror Deiche und Schöpfwerke, 66.000 Euro für Gräben). Jährliche Schwankungen sind zu berücksichtigen. In der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde aus 2020 betrug diese Erhebung des Verbandes noch gesamt 113.000 Euro (47.000 Euror Deiche und Schöpfwerke, 66.000 Euro für Gräben).

-       Mit der vorliegenden Satzungsänderung werden r die durch die Arbeiten des Wasser- und Bodenverbandes Bevorteilten einschließlich des Verwaltungskostenanteils 198.000 Euro Gebühren zu Grunde gelegt (124.000 Euror Deiche und Schöpfwerke, 74.000 Euro für Gräben) abzüglich der Anteile für städtische Fchen (Straßen, Plätze, Parkanlagen, Grundstücke), für die keine Gebühren erhoben werden. Jährliche Schwankungen sind zu berücksichtigen. In der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Seebad Ueckermünde über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste" Ueckermünde aus 2020 betrug diese Erhebung durch die Stadt noch gesamt 170.000 Euro (86.500 Euro r Deiche und Schöpfwerke, 83.500 Euro für Gräben).

-       Die Nacherhebung ist für das Jahr 2020 mit 840,42 Euro und für das Jahr 2021 mit 74.264,87 Euro r Deiche und Schöpfwerke kalkuliert. Diese Beträge werden bei der Erhebung r die Jahre 2022 bis 2024 den Bevorteilten entsprechend zu 1/3 berechnet. Dies entspricht pro Jahr in etwa 25.000 Euro als Nachhebung für Deiche und Schöpfwerke.

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Anlagen

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